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Satzung des Fördervereins - Förderverein Caritas-Alten-Pflegeheim St. Martin Bayreuth e.V.

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Gemeinsam Lebensfreude schenken – für ein würdiges und aktives Miteinander im Caritas-Alten-Pflegeheim St. Martin.
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Diese Satzung regelt Zweck, Aufgaben, Mitgliedschaft und die Organe des Förderverein Caritas-Alten-Pflegeheim St. Martin Bayreuth e.V. Sie ist in der jeweils gültigen Fassung für alle Mitglieder verbindlich. Zuletzt beschlossen: April 2018; eingetragen im Vereinsregister VR 200424 (Amtsgericht Bayreuth). Gemeinnützigkeit anerkannt – Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein Caritas-Alten-Pflegeheim St. Martin Bayreuth e.V.“ und ist im Vereinsregister VR 200424 eingetragen.

(2) Er hat seinen Sitz in Bayreuth. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben

(1) Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung der Bewohnerinnen und Bewohner des Caritas-Alten-Pflegeheims St. Martin in Bayreuth.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln, die Durchführung und Unterstützung von Angeboten und Anschaffungen, die der Lebensqualität der Bewohner dienen (z.B. Kultur-, Bewegungs-, Kreativ- und Begegnungsangebote), sowie durch Öffentlichkeitsarbeit.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bei juristischen Personen durch Auflösung). Der Austritt ist schriftlich zu erklären.

§ 5 Beiträge

(1) Von den Mitgliedern werden jährliche Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags beschließt die Mitgliederversammlung; derzeit 10 € pro Jahr.

(2) Näheres kann eine Beitragsordnung regeln.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand, c) die Kassenprüfer.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.

(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme der Berichte, Entlastung des Vorstands, Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer, Beschluss über Beitragsordnung und Satzungsänderungen, Beschlussfassung über Anträge.

(3) Die Einberufung erfolgt in Textform unter Einhaltung der Frist gemäß Geschäftsordnung; die Tagesordnung ist beizufügen.

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht mindestens aus: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Haushalts.

§ 9 Kassenprüfung

(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren.

(2) Die Kassenprüfer prüfen die Kassen- und Buchführung und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.

§ 10 Satzungsänderungen und Auflösung

(1) Satzungsänderungen bedürfen einer qualifizierten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für Zwecke der Altenhilfe.


Beschlussdatum der Ursprungssatzung: April 2018. Änderungen werden in der Mitgliederversammlung beschlossen und nach Eintragung veröffentlicht.

Hinweis: Diese Online-Fassung dient der Information. Verbindlich ist die im Vereinsregister hinterlegte Fassung.

Sie können die vollständige Satzung als PDF herunterladen oder die Angaben im Impressum einsehen. Die PDF-Datei eignet sich für die Archivierung und Weitergabe.

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